Kosten der Therapie

Eine logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung.
Somit werden die Kosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Nach Vollendung des 18.Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen die Zahlung eines Eigenanteiles vor. Danach besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% sowie 10Euro Rezeptgebühr pro Verordnung.

Chronisch Kranke oder soziale Härtefälle können durch die Krankenkasse von der Zuzahlung befreit werden.